03. Mai 2024

Ermittlung LFZ nach Art. 324a OR?

Lieber HR Cosmos

Ich habe eine Frage betreffend der LFZ nach Art. 324a OR. Wir haben heute ein Schaubild ausgearbeitet, welche Möglichkeiten es, bei Kind-krank Absenzen, derzeit grundsätzlich gibt. Ein Punkt ist allerdings noch unklar: Nimmt ein Arbeitnehmender aufgrund der Pflege eines kranken Kindes die LFZ nach Art. 324a OR in Anspruch so besteht Anspruch auf LFZ für eine “beschränkte Zeit” (in unserem Fall gemäss Zürcher Skala). Für die Ermitttlung der Dauer der LFZ war mein Verständnis, dass alle Absenzen, welche unter Art. 324a OR fallen, zu addieren sind, unabhängig davon ob diese “anderweitig abgefangen” werden (bspw. die eigene Krankheit von einer KTG, Unfall von einer UVG oder Militärdienst von der EO). Ist dies korrekt, oder zählen für die Ermittlung der Dauer der LFZ tatsächlich ausschliesslich solche Absenzen, welche nicht anderweitig entschädigt werden? Ich danke Euch und wünsche schon mal ein schönes Wochenende!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ja, alle unter Art. 324a OR fallenden Arbeitsverhinderungen sind zu addieren, unabhängig davon, ob eine von der gesetzlichen Regelung abweichende, für den Arbeitnehmer gleichwertige Lösung getroffen wurde. Aber auch bezüglich des Addierens kann eine für den Arbeitnehmer bessere Lösung vereinbart werden.
Zu beachten ist zudem,
a) dass die Lohnfortzahlungsdauer (hier nach Zürcher Skala) pro Dienstjahr gilt und mit der Lohnhöhe zu multiplizieren ist, da ein Lohnminimum zu entrichten ist (“den Lohn für drei Wochen und...”, Art. 324a Abs. 2 OR).
b) dass der Arbeitnehmer, der sein krankes Kind betreuen muss, verpflic...

Ronald B.
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