07. Mai 2024

Minusstunden durch Wertmethode?

Hallo zusammen,

Ich arbeite Teilzeit an zwei fixen Tagen in der Woche.Da wir mit der Wertmethode arbeiten habe ich bei einzelnen Feiertagen/Ferientagen/Krankheit etc.immer Minusstunden?

Muss ich diese nacharbeiten und kann der Chef verlangen dass ich 5 Tage die Woche arbeite,da wor dieses System haben?

2 Antworten

Wenn diese beiden Tage an welchen du Fix arbeitest vertraglich festgelegt sind, so sollten die Sollstunden hierfür hinterlegt sein/werden.

Somit hättest du bei zB. Mo und Di jeweils die vollen Stunden zu leisten, also etwa 8 Std. pro Tag. Ist ein Feiertag vorliegend (Ostermontag) so bekommst du ebenfalls eine Gutschrift von 8 Std. und hast keine Minusstunden. ABER, am Karfreitag bekommst du nichts, da ja dies ein freier Tag ist für dich.

Ist es nicht vertraglich geregelt, so ist das eine lineare Verteilung und du müsstest eigentlich jeden Tag die 40% arbeiten. Folge davon ist, dass du an Feiertagen eben auch nur 40% /3.2 Std. Zeit vergütet bekommst. Mit all seinen Nachteilen. Also würde dir am Ostermontag 4.8 Std. fehlen, welche du nacharbeiten musst.

Leider muss ich aber ...

Peter Z.
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Kaum ist Feiertags-Saison, taucht diese Frage wieder auf.
Diese und ähnliche Fragen entstehen nur dann, wenn nicht die Realität im System abgebildet wird, sondern irgendwelche Fiktionen. Die Arbeitgeber sind dringend aufgefordert, auf die Wertmethode zu verzichten und die Realität im System möglichst genau abzubilden (z.B. Sollzeit hinterlegen nur an den Tagen, an denen gearbeitet werden soll), auch im eigenen Interesse.

Im Falle von vielen Teilzeitern, die an unterschiedlichen (Halb-)Tagen arbeiten und unterschiedliche Beschäftigungsgrade aufweisen, kann das zu Hunderten von Arbeitszeitplänen führen - in der Theorie. In der Praxis reduziert sich diese Anzahl meist, weil bspw. viele 80%-Teilzeiter das Wochenende verlängern und deshalb montags oder freitags frei wollen (und nicht am Dienstagmorgen und Donnerstagnachmittag).

Wer regelmässig und seit längerem an den gleichen zwei fixen Tagen arbeitet und an den anderen drei Tagen (bei einer Fünftagewoche) nicht, dessen Arbeitsvertrag ist konkludent ...

Ronald B.
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