31. Oktober 2024

Änderungskündigung trotz Krankheit?

Eine MA hat einen Besprechungstermin, an welchem eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll. Die MA hat bereits angekündigt, dass sie das neue Angebot (Pensumsreduktion) nicht annehmen wird. Die MA meldet sich am Tag der Besprechung krank, bietet aber an, für den Termin vor Ort zu kommen. Hätte die Kündigung unter diesen Umständen Gültigkeit?

1 Antwort

Eine Kündigung während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist in der Schweiz grundsätzlich nichtig. Gemäss Art. 336c OR besteht ein Kündigungsschutz während bestimmter Sperrfristen bei Krankheit. Allerdings ist zu beachten:

  • Die blosse Krankmeldung ohne ärztliche Bestätigung begründet nich...
Liliana T.
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