Anteil Geschäftsfahrzeug oder andere Lösung?
Hallo Community
Eine Mitarbeiterin wird neu an ca. 10-15 Arbeitstagen pro Monat ein Geschäftsfahrzeug von unserem Firmenhauptsitz aus nutzen, um zu ihrem neuen Arbeitsort, einem Filialstandort, zu fahren.
Gemäss dem Arbeitsvertrag gilt der Filialstandort als hauptsächlicher Arbeitsort.
Angedacht war, dass sie der Firma für die Nutzung des Fahrzeugs eine pauschale, monatliche Entschädigung zahlt (von max. CHF 100.00), die direkt vom Monatslohn abgezogen werden könnte.
In dieser Konstellation wäre es trotzdem rechtlich korrekt, den Privatanteil Geschäftswagen von CHF 150.00 anzuwenden? Oder gibt es andere, einfachere Lösungen (wie eben z.B. ein einfacher Abzug), die trotzdem rechtlich einwandfrei ist?
Wir haben bis anhin keine weiteren Angestellten, die einen Geschäftswagen nutzen und darum noch keine Erfahrung in dem Thema. Danke für eure Feedbacks.
1 Antwort
Da fehlen ein paar Informationen.
- Ist das Fahrzeug auf sie eingelöst?
- Was passiert an den anderen Tagen mit dem Auto, wo sie es nicht benötigt?
- Kommt sie jeden Morgen ins Geschäft um das Auto zu nehmen und in die Filiale zu fahren?
- Weshalb sollte sie selber etwas bezahlen?
- Ist das dann Arbeitszeit, wenn sie hinfährt?
- Weshalb fährt sie nicht direkt in die Filiale?
- Wie lange dauert dieses Setting an?
Lösungsansätze:
- Sie nimmt ein Poolfahrzeug der Firma. Dieses ist nicht auf sie eingelöst und nicht permanent für sie reserviert und nicht für Privatnutzung vorgese...