Antworten rauszögern?
Unser Chef möchte, dass wir in der Personalabteilung das Versenden von Empfehlungsschreiben oder anderen Dokumenten an ehemalige Mitarbeiter verzögern, wenn diese danach fragen, weil er sagt, dass es keine Priorität hat. Ist es nicht unsere Pflicht, Anfragen ehemaliger Mitarbeiter schnellstmöglich zu beantworten?
3 Antworten
Es kommt wohl darauf an, welche Art das Dokument ist.
- Arbeitgeberbestätigungen an Arbeitslosenkasse innert einer Woche.
- Arbeitszeugniskorrekturen schnellstmöglich.
- Lohnausweis unterjährig, wenn jemand die Schweiz verlässt sofort.
- Unterlagen für Behörden, usw.
Man muss also wissen, weshalb jemand ...
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR) endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis, sondern besteht abgeschwächt fort (BGE 130 III 699 E 5.1). Es ist verständlich, dass bestehende Arbeitnehmer die höhere Priorität haben als bereits ausgetretene. Dennoch darf das persönliche Fortkommen ...
Vorab - Mitglieder dieses Forums disqualifizieren sich selber, wenn sie die Antworten der zwei höchst erfahrenen Arbeitsrechtsspezialisten Ronald B. und [~Peter Zurfluh|id:938] bloss mit 1 oder 3 Sternen “bedanken”. Gäbe es eine Moderation, so müssten solche Leute aus dem Kosmos verbannt werden.
Nachvertragliche Empfehlungsschreiben und Zeugniskopien sind nicht nach “dem Empfinden” eines Vorgesetzten, sondern nach Treu & Glauben umgehend - also nach dem üblichen Geschäftslauf - zu beantworten. Es wird dabei “Mass” genommen an der Dauer, in der man üblicherweise mit einer Antwort rechnen darf. Für potentiell komplexe Nachfo...