Arbeitgeberbescheinigung
Hallo, ich hätte eine Frage zur Arbeitgeberbescheinigung Nr. 16. Beschäftigung in den letzten 2 Jahren. Wenn der Arbeitnehmer krank war und KTG erhalten hat - sollte der AHV pflichtige Gesamtverdienst der Betrag sein, der mit dem KTG gekürzt wird, da dieser Betrag nicht AHV pflichtig ist oder der reguläre Bruttolohn? Vielen Dank im Voraus!
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