30. April 2024

Arbeitsbestätigung bei wenig Arbeit?

Hallo zusammen

Ein Mitarbeiter bei uns, Stundenlohn, unechte Arbeit auf Abruf, hat sich auf dem RAV gemeldet. Nun benötigt er ein Schreiben von uns, dass er bei uns angestellt ist, wir ihm aber aufgrund unserer aktuellen wirtschaftlichen Lage, keine Einsätze zuteilen können. Unsere Festangestellten kompensieren im Moment auch ihre Überstunden.

Musste jemand bereits so eine Bestätigung ausstellen? Muss hier etwas speziell berücksichtigt werden?

Vielen Dank für eure Hilfe!

1 Antwort

Einerseits hat der Arbeitgeber das Betriebsrisiko (“aktuelle wirtschaftliche Lage”) zu tragen, nicht der Arbeitnehmer (Art. 324 OR), weshalb beispielsweise während einer Kündigungsfrist, aber auch im Falle einer Lohnfortzahlungspflicht (Art. 324a/b OR) ein repräsentativ durchschnittlicher Lohn ausbezahlt bzw. als Basis genommen werden muss, insbesondere wenn die Einsätze in der Vergangenheit eine gewisse Regelmässigkeit aufwiesen.
Andererseits zeichnet sich die unechte Arbeit auf Abruf dadurch aus, dass ein Rahmenvertrag (“Abrufvertrag”) die generellen Anstellungsbedingungen regelt, während ein “Einsatzvertrag”, der dem eigentlichen Einzelarbeitsvertrag entspricht, die Details des konkreten Einsatzes regelt. Wenn kein Einsatz - und damit kein eigentlicher Einzelarbeitsvertrag - zustande kommt, sollten somit auch keine Lohn(fort)zahlungspflichten bestehen.
Leider ist man sich uneins, was bei der unechten Arbeit auf Abruf gelten soll, obwohl das ist die sinnvollste und wahrscheinlich auch häufigste Ausgestaltung eines Einzelarbeitsve...

Ronald B.
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