05. Mai 2021

Auf Arbeitszeugnis verweisen von "altem" Arbeitgeber?

Wir haben ein Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Vor der Übernahme hat jeder Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis vom vorherigen Arbeitgeber erhalten. Darf ich nun bei einem Austritt auf das Arbeitszeugnis des "alten" Arbeitgeber verweisen oder muss ich die gesamte Dauer bewerten? Auch wenn der Arbeitnehmer vor der Übernahme nicht bei uns tätig war? Herzlichen Dank im Voraus!

1 Antwort

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Wenn die MA ein Arbeitszeugnis des übernommenen Unternehmens erhalten hat, genügt grundsätzlich der Verweis auf dieses. Bei Austritten innerhalb eines Jahres nach Übernahme und insb. bei längerer Beschäftigung im übernommenen Unternehmen würde ich jedoch einen...

Marc F.
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