10. März 2025

Austrittsdatum bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit?

Wir haben einer Mitarbeiterin Ende November fristgerecht per 28.2.25 gekündigt (Probleme im Team und mit der Vorgesetzten, vorgängig wurden diverse Gespräche geführt und gemeinsam nach Lösungen für die weitere Zusammenarbeit gesucht). Einen Tag nach dem Aussprechen der Kündigung haben wir das Arztzeugnis erhalten bis Ende Januar 2025. Somit wurde die Kündigungsfrist unterbrochen (30 Tage Sperrfrist, da im 1. Dienstjahr) und der Austritt auf den 31.3.25 verschoben. Nun hat uns die Krankentaggeldversicherung mitgeteilt, dass es sich - nach Einsicht der medizinischen Daten - um eine arbeitsplatzbezogene Krankheit handelt und die Mitarbeiterin an einer anderen Stelle voll arbeitsfähig ist. Müssen wir am späteren Austrittsdatum festhalten oder bedeutet das für uns, dass wir den Austritt per 28.2. umsetzen können?

1 Antwort

Wenn es sich wirklich um eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsverhinderung handelt, weshalb wurde das Arztzeugnis nur bis Ende Januar ausgestellt und nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses?

Ist die Arbeitnehmerin seit Ende Januar wieder arbeitstätig? Falls ja, bestand - entgegen der Meinung der Krankentaggeldversicherung - keine arbeitsplatzbezogene Arbeitsverhinderung. Durch ihr Tätigsein im gleichen Umfeld zeigt die Arbeitnehmerin ja, dass sie nicht arbeitsplatzbezogen arbeitsverhindert ist.

Handelt es sich um eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsverhinderung, was bezweifelt werden kann (siehe oben), müssten die vorangegangenen “diversen Gespräche” eigentlich aufgezeigt hab...

Ronald B.
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