28. November 2024

Bagatellunfall während Kündigungsfrist (Freistellung)?

Eine Mitarbeiterin wurde im August per Ende November 24 gekündigt und dann am 01.09.24 freigestellt. Nun hatte sie gestern einen Bagatellunfall. Die Frist wird dadurch nicht verlängert, korrekt? Ausser sie hätte einen Unfall mit “Arbeitsunfähigkeit” - gilt dies auch während einer Freistellung?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Nur wenn keine Verhinderung an der Arbeitsleistung vorliegt, setzt auch keine Sperrfrist ein (Art. 336c Abs. 1 OR). Als “Bagatellunfall” gelten allerdings auch Unfälle mit höchstens dr...

Ronald B.
2 Bewertungen

Schließen