06. Februar 2019

Beitragszeitenberechnung AHV für Grenzgänger?

Unsere Ausgleichskasse hat uns gebeten für alle Mitarbeitenden im Stunden-/Tageslohn mit Wohnsitz im Ausland (ausserhalb Schweiz) eine Aufstellung über die effektiv gearbeitete Zeit (Monatsangabe) für das vergangene Kalenderjahr zukommen zu lassen. Sie benötigen diese Information, damit die effektiven Beitragszeiten für die spätere Rentenberechnung berücksichtigt resp. korrigiert werden können/müssen. Gleichzeitig betrifft es auch festangestellte Mitarbeitende mit einem ausländischen Wohnsitz, die während des Kalenderjahres unbezahlten Urlaub bezogen haben. Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Thema, und wie stellt ihr die Meldungen an die Ausgleichskasse für diese Personengruppen an die Ausgleichskasse sicher?

1 Antwort

Nachdem die Frage nun schon einen Monat unbeantwortet hier steht, versuche ich mal etwas ....

1. Ich habe von so einem Ansinnens seitens Ausgleichskasse noch nie etwas gehört, noch gelesen. Welche Ausgleichskasse ist es und auf welchen Gesetzesartikel berufen sie sich.

Grundsätzlich bin ich der Meinung das ihr Mitarbeitende auf Abruf habt und da ist das ganze Jahr über ein durchgängiges Arbeitsverhältnis vorhanden. Es muss also nur noch das Einkommen je Jahr gemeldet werden. Das Arbeitsverhältnis als aufgehoben zu betrachten, nur weil man mal einen Monat nicht gearbeitet hat, erachte ich als unzulässig. (das aber dürfte der Hintergrund der Anfrage AHV sein)

Gleiches gilt für unbez. Urlaub. Da ist die gegenseitige Leistungsvereinbarung "Arbeit gegen Lohn" sistiert, aber alles andere bleibt bestehen.

2. Es ist unter Pflichten des Arbeitgebers...

Peter Z.
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