09. Januar 2024

Betreuung von Ehepartnerin: Arztzeugnis mit Bezug auf kranke Ehefrau oder Mitarbeiter, der betreut?

Mitarbeitende haben ja Anspruch auf vom AG bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Max. 3 Tage pro Ereignis, max. 10 Tage pro Jahr.

Wie muss ein solches Arztzeugnis aussehen? Bezieht sich dieses auf den kranken Ehepartner oder auf den Mitarbeitenden, welcher betreuen sollte? Es geht hierbei um die Begleitung bei regelmässigen Arztbesuchen, Spitalaufenthalten, Operationen etc. (Langzeitkrankheit). Vielen Dank.

1 Antwort

Nach meinem dafürhalten sind hier zwei Dinge zu regeln.

  1. Das Gesetzt möchte bei einer akuten Erkrankung sicherstellen, dass eine Pflege organisiert werden kann und der MA muss diese Erkrankung dem AG belegen können. Somit wäre das Arztzeugnis für die Frau auszustellen, wobei jedoch der Hinweis fällig wäre, dass eine Pflege durch den Ehemann nötig ist.
  2. Zum zweiten wäre es bei einer Langzeiterkrankung keine akute Problemstellung die nötig wäre zu lösen. Zudem ist es auch nicht zwingend, dass der Ehemann immer dabei ist. Tönt hart, ich weiss. Aber es kann nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers sein hier Gutschriften zu geben. Anso...
Peter Z.
1 Bewertung

Schließen