30. Januar 2018
Bleibt bei einer Freistellung nach schweizer Recht der zeitliche Kündigungsschutz bestehen?
1 Antwort
Ja, grundsätzlich schon, soweit die Berufung darauf nicht rechtsmissbräuchlich ist (vgl. Streiff/von Kaenel/Rudolph, Arbeitsvertrag, 7. Aufl., Zürich 2012, Art. 336c N 2). Bei einer durch kürzere Krankheit oder Unfall verlängerten Sperrfrist wäre die Ber...