30. Januar 2018

Bleibt bei einer Freistellung nach schweizer Recht der zeitliche Kündigungsschutz bestehen?

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Ja, grundsätzlich schon, soweit die Berufung darauf nicht rechtsmissbräuchlich ist (vgl. Streiff/von Kaenel/Rudolph, Arbeitsvertrag, 7. Aufl., Zürich 2012, Art. 336c N 2). Bei einer durch kürzere Krankheit oder Unfall verlängerten Sperrfrist wäre die Ber...

Caroline K.
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