16. April 2019

Darf AHV IV EO bei Lohn unter 2300 abgezogen werden?

Bis zum Lohn von 2300 Franken muss kein AHV IV EO Abzug getätigt werden. Muss man nicht oder darf man dies auch nicht, das heisst der Mitarbeitende könnte es zurückfordern, wenn er nicht über den Betrag kommt?

Danke euch für eure Hilfe!

1 Antwort

Beiträge auf geringfügigem Lohn

Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitsverhältnis den Betrag von 2 300 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen hin erhoben.

(ungerechtfertigte Abzüge müssen rückerstattet werden - wird die Lohngrenze überschritten müssen Lohnbeiträge rückwirkend abgezogen werden)

Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, müssen die Beiträge in jedem Fall entrichten (siehe Merkblatt 2.06 - Hausdienstarbeit).

Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen b...

Dennis H.
1 Bewertung

Schließen