Darf im Abschlusszeugnis auf die bisher erstellten Zwischenzeugnisse verwiesen werden?
1 Antwort
Eigentlich darf im Schlusszeugnis nicht auf die früheren Zwischenzeugnisse verwiesen werden. Das Schlusszeugnis muss über die gesamte Anstellungsdauer Auskunft geben. Es gibt ganz wenige Ausnahmen. Bei einem Mitarbeiter, der beispielsweise seit 20 Jahren angestellt ist und innerhalb des Unternehmens mehrmals die Abteilung wechselte und/oder auch verschiedene Funktionen/Projekte ausgeführt hat,...