17. Januar 2019

Dürfen wir einen langzeitkranken Mitarbeiter zu einem Gespräch verpflichten?

Dürfen wir einen Arbeitnehmer, der seit mehreren Monaten 100% krankgeschrieben ist und der sich sehr zurückgezogen hat und nur schriftlich mit uns kommuniziert, zu einem Gespräch einladen? Und kann er uns dieses Gespräch verweigern resp. wie verhalten wir uns, wenn er dies tut?

3 Antworten

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, den Arbeitnehmer zu einem Gespräch einzuladen, falls er physisch überhaupt dazu in der Lage ist. Der Arbeitgeber hat ja auch eine gewisse Fürsorgepflicht und sollte sich um das Wohlergehen des Mitarbeinden kümmern. Wenn er das Gespräch verweigert, würde ich die Krankentaggeldversicherung einschalten und ein Case Management beantr...

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Hallo

Ein Langzeitkranker wird doch i.d.R. auch vom Case Management der Krankentaggeldversicherung betreut? Wir führen dann häufig zu Dritt (HR / Mitarbeiter /...

Marcella S.
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Wie Heide schreibt kann man da verschiedenes tun.

Aufgrund der Schilderung gehe ich davon aus, dass Case Management und IV Früherfassung schon gemacht wurden.

Ich würde das Gespräch mit dem Case Manager suchen, ob eine Kontaktnahme möglich und sinnvoll ist. Falls er das bejaht, soll er das aufgleisen. Er ist nun Bezugsperson und kann das machen.

Sicherlich sind auch schon Überlegungen im Gange, ob eine Kündigung helfen k...

Peter Z.
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