22. Februar 2019

Email Zugang sperren - Rechtslage?

Hallo Cosmos

wir haben unseren Head of Sales gekündigt nach Sperrfrist da der gute Herr lange krank war. Die Kündigungsfrist läuft noch bis 30.04.2019. Der MA ist krank aber nicht freigestellt und wir denken nicht, dass er wieder zur Arbeit kommt während KüFri.

Können wir ihm ab sofort seinen Emailzugang sowie Logins sperren oder wie sieht die Rechtslage aus?

Vielen Dank

3 Antworten

Guten Tag,

Ich sehe darin kein rechtliches Problem. Es fragt sich allerdings, ob es nicht angezeigt wäre, ihn vorher darüber zu informieren und gleichzeitig auch ein...

Pascal D.
2 Bewertungen

Bei Sales Leuten in Führungspositionen ist es üblich, dass man sofort nach der Kündigung freigestellt wird. Somit sollte dies hier - unabhängig von der Erkrankung - auch gemacht werden. Ich bin sonst eher der Meinung, dass man in Fällen von Krankheiten eher zurückhaltend sein sollte. Die Person braucht nicht noch mehr Stress...

Hier aber ist es ein erwartbares Vorgehen. Somit Freistellen und alle Zugänge sperren, da man eine absolute Freistellung ausspricht.

Private Mails. Wen...

Peter Z.
1 Bewertung

Wie immer - es kommt drauf an.

Hat der MA externen Zugang zu seinen Emails? Beantwortet er diese sporadisch trotz Krankheit? Gibt es ein internes Reglement, das die Benutzung des Mailaccounts näher regelt?

Beim Mail-Account des MA handelt es sich um den "Briefkasten" des AG. Dementsprechend sind alle ein- und ausgehende Mails grundsätzlich* als Geschäftskorrespondenz zu betrachten. Der AN hat aus Art. 321b OR gegenüber dem AG Herausgabe-, Rechenschafts- und Mitwirkungspflichten (*es gibt Ausnahmen).

Abhängig von einem allfälligen internen Reglement hat der AG uneingeschränkt Zugang zum Mailaccount des AN. Ich bin jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen der Auffassung, dass man dem AN die Gelegenheit geben muss, dass er allfällige (z.B. auf die Geschäftsadresse erhaltene) private Korrespondenz besonders kennzeichnen (und damit von der Einsicht durch den AG ausschliessen) kann ODER aber - hier müsste das Reglement greifen - dass auch in diesen Fällen der AG uneingeschränkt Zugang erhält. Obschon ich ein starker Verfechter des Datenschutzes bin, ist mir die zweite Lösung aus organisatorisch-betrieblichen Gründen lieber.

Darf man den Mail-Account des Arbeitsunfähigen einfach sperren? Um den Betrieb aufrecht zu erh...

Marc F.
1 Bewertung

Schließen