11. März 2025

Entschädigung für Schnupperlernende

Es geht um Schüler:innen, welche zwischen einem Tag bis 2 Wochen im Unternehmen eine Schnupperlehre absolvieren. Wir möchten sie gerne mit einem kleinen Betrag entschädigen. Wie handhabt ihr dies in euren Betrieben?
Müssen wir den Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig entschädigen (als Lohn)? Die Personen sind ja in der Regel unter 18 Jahren. Die Berufsunfallversicherung werden wir via Jahresdeklaration sicherstellen.
Haben wir automatisch eine Lohnfortzahlungspflicht sobald wir einen Geldbetrag zahlen?

Eine Möglichkeit wäre sicher ein Gutschein bis maximal 500Fr., um die Sozial- und Steuerpflichtigkeit zu umgehen.

Besten Dank für die Einschätzung.

1 Antwort

Guten Tag

Wenn die Schnupperlernenden das 17. Altersjahr noch nicht vollendet haben, wäre lediglich die KTG und wenn im Schnitt über 8h/Woche (was ja wahrscheinlich der Fall wäre) auch die NBU-Versicherung. Hierbei spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen ist und ob der Vertrag oder Vereinbarung z.B. eine Woche dauert. Es müsste somit über die Payroll abgerechnet werden. Bei Personen, die das 17. Altersjahr vo...

Marina Z.
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