04. Februar 2019

Erfahrung mit attestation de résidence fiscale und Ansässigkeitsbescheinigung?

Einen schönen guten Morgen

Hat jemand von Euch Erfahrung mit den attestation de résidence fiscale und den Ansässigkeitsbescheinigungen für französische und deutsche Grenzgänger?

Alle Mitarbeitenden bringen mir derzeit die oben erwähnten Dokumente für das Jahr 2019. Ich habe nun einige Fragen zum generellen Vorgehen.

Die konkreten Fragen sind:

1. Welche Mitarbeitenden müssen mir dieses Dokument bringen? Nur alle, die per 01.01.2019 aktuell bei uns angestellt sind, oder auch diejenigen, welche im 2018 ausgetreten sind? Falls ja, brauche ich dann das Dokument für 2018 oder das Dokument für 2019?

2. Wo muss ich diese Unterlagen hin schicken? Wir sind ein Unternehmen mit Sitz im Baselland, muss ich diese Dokumente somit an die Kantonale Steuerbehörde des Kantons Baselland weiterleiten?

3. Bis wann, muss man diese Unterlagen an die zuständige Stelle weitergeleitet haben?

4. Es ist schon richtig, dass ich nun die Unterlagen vom 2019 einreichen muss und nicht diejenigen vom 2018, oder? Ist dies immer im Vorhinein einzureichen? Was ist mit den unter jährigen Eintritten? Müssen diese dann jeweils sofort das Dokument bei der Einstellung einreichen und ich muss es direkt weiterleiten?

5. Wie sieht es bei Sommerstudenten aus, welche nur für 2-4 Wochen im Sommer bei uns gearbeitet haben und GG waren? Müssen diese das Formular auch einreichen und falls ja, zu welchem Zeitpunkt? Gibt es hier einen Mindestlohn, der erreicht werden muss, bevor dieses Dokument nötig ist?

Ich danke Euch sehr für Eure Hilfe bei diesen Fragen.

Liebe Grüsse und noch einen schönen Tag!

3 Antworten

Hallo zusammen

am Ende füge ich einen Link ein, welcher es im Detail erklärt.

Kurzfassung:

  1. Das Form ArF 2041 ist nur für Frankreich gültig.
  2. Es befreit die französichen Grenzgänger von Quellensteuer in der Schweiz.
  3. Es muss zwingend den schweizer Steuerbehörden übermittelt werden. Fehlt es, verlangen sie Quellensteuerabzüge vom Arbeitgeber.
  4. Und es muss am 1. Januar für das kommende Jahr vorhanden ...
Peter Z.
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Hallo

Grenzgänger müssen die Ansässigkeitsbescheinigung beibringen , damit der Tarif von 4.5% angewendet werden kann. Liegt keine vor muss der normale Quellensteuertarif ...

None
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Hallo

Die Ansässigkeitsbescheinigung 2019 erhalte ich von allen deutschen Grenzgänger von uns, welche im 2019 bei uns angestellt sind. Diese lege ich im Personaldossier ab und mache nichts weiter. Wenn ich richtig informiert bin, hat das mit der Quellensteuer z...

Celine S.
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