Ersatz Kosten für Ersatzflug und Zusatznacht wegen verlorenem Pass?
Ein Mitarbeiter von uns hat auf der Heimreise von einer Geschäftsreise auf der Fahrt zum Flughafen im Taxi den Pass verloren (aufgrund von eigenem Verschulden) und dann den Flug verpasst. Da es als No Show gilt, mussten wir für ihn einen neuen, viel teureren Flug buchen und sitzen nun auf den Kosten für zwei Flügen, wovon einer viel teurer. Er musste zudem vor Ort übernachten und hatte auch noch zusätzliche Hotelkosten. Wie geht Ihr mit solchen Situationen um? Welche solcher selbst verursachten Zusatzkosten trägt der Mitarbeiter selber, welche übernimmt der Arbeitgeber?
1 Antwort
sehr spannende Frage:
Definition Spesen erfüllt?
Haben Sie geprüft, ob die Bedingungen nach Art. 327a OR erfüllt sind, d.h. dass es sich effektiv um Spesen oder Auslagen handelt? Diese stellen Ersatzleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendigen Ausgaben dar. Dementsprechend ist der Auslagenersatz eine Entschädigung der durch den Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers geleisteten Aufwendung und für die Ausführung der Arbeit essentiell. Der zusätzliche Flug und die Übernachtung stehen nur bedingt im direkten Zusammenhang mit der Ausführung der beruflichen Tätigkeit.
Fahrlässigkeit
Der zweite Ansatzpunkt ist die Haftung aus Fahrlässigk...