Ferienabgeltung während Freistellung - Drittelsregelung
Wir sind an der Ausarbeitung einer Aufhebungsvereinbarung für einen Mitarbeitenden. Der Mitarbeitende wird während der Kündigungsfrist von 6 Monaten freigestellt. Während dieser Zeit möchten wir gemäss “Drittelsregelung” einen Teil der Ferien infolge Freistellung abgelten. Wie genau funktioniert die Berechnung? Der Restferiensaldo des Mitarbeitenden beträgt insgesamt 65 Tage. Müssen die Freistellungstage auch noch berechnet werden? Dies wären insgesamt 123 Arbeitstage.
2 Antworten
Zwei Wege sind möglich.
A: Erfassung in der Zeitwirtschaft, so dass er zwei Monate lang Ferien eingetragen bekommt. Anschliessend dann bezahlte Absenz. Werden so nicht alle Ferien aufgebraucht, was bei 65 Tagen wohl nicht der Fall sein wird, wird der Rest ausbezahlt.
B: Statistisch hat ein Monat 21.66 Tage. Somit wären von seinem Feriensaldo dieses 2 x abzuziehen und der Rest wird ausbezahlt.
Auszug Gerichte Zürich:
Die Berechnung nach Arbeitstagen teilt den Monatslohn durch d...
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Offenbar sind das gemäss Fragestellung 123 Arbeitstage. Der Restferiensaldo per Austritt beträgt 65 Tage.
Grundsätzlich dürfen Ferien nicht ausbezahlt, sondern müssen in natura bezogen werden, auch während der Kündigungsfrist. Andererseits soll der Arbeitnehmer genügend Zeit für die Stellensuche haben (deshalb auch der Anspruch auf einen halben Tag pro Woche für die Stellensuche, falls nötig).
Falls nicht genügend Zeit vorhanden ist, um die Ferien zu planen (bei 6 Monaten unwahrscheinlich), oder falls nicht genüg...