Frage zur Berechnung RAV-Leistungen bei vorheriger krankheitsbedingter Reduktion des Arbeitspensums?
Hallo zusammen
Ich bin derzeit in einer schwierigen Situation und hoffe, hier auf Erfahrungen oder Ratschläge von Personen zu stossen, die sich mit dem Thema auskennen.
Ich war die letzten Jahre aufgrund von Long COVID krankgeschrieben und habe mein Arbeitspensum stufenweise über die Zeit erhöht. Jetzt bin ich bei 70% Arbeitsfähigkeit und einem Pensum von 80%, also effektiv bei 56% Arbeitspensum. Die Krankentaggeldversicherung hat meinen Lohnausfall bis April 2024 gedeckt, aber seitdem wurden die Leistungen eingestellt, sodass ich seit April nur noch einen sehr geringen Lohn erhalten habe, der mit meinem reduzierten Pensum von 56% übereinstimmt.
Ich habe grosse Sorgen, meinen Job aufgrund meiner Krankheitsgeschichte zu verlieren, da ich momentan nicht mehr die Leistung erbringen kann, die ich früher gewohnt war. Daher möchte ich mich im Vorfeld gut informieren.
Meine Frage: Wie berechnet das RAV meine Arbeitslosengeldansprüche? Soweit ich weiss, berechnet das RAV die Arbeitslosenkassenleistungen normalerweise auf Basis des Lohndurchschnitts der letzten 12 Monate. In meinem Fall war jedoch mein Gehalt nach April aufgrund der Krankheitsgeschichte und der eingestellten Krankentaggeldleistungen sehr niedrig.
Meine Frage ist nun, ob das RAV die Krankheitszeiten und den reduzierten Lohn berücksichtigt und ob es möglich ist, dass die Arbeitslosenkassenleistungen auf Basis des vertraglich vereinbarten Lohns (also dem 80% Pensum) berechnet werden oder ob ausschliesslich der tatsächlich ausbezahlte Betrag berücksichtigt wird.
Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Ratschläge, da ich mir wirklich Sorgen um meine Zukunft mache.
1 Antwort
Gemäss diesem Rechner werden wohl die Bruttolöhne der letzten 12 Monate berücksichtigt, daher die ausgewiesenen Bruttolöhne der letzten 12 Lohnabrechnunge...