11. April 2019

Freistellung, neuer Arbeitgeber?

Wir haben einem Arbeitnehmer im Februar per Ende Mai gekündigt und ihn freigestellt. Danach hat er sich krankschreiben lassen. Nun hat er eine neue Anstellung gefunden per Anfang Mai. Allerdings kann er im Mai erst zu 50% dort arbeiten und im Juni zu 100%. Aufgrund seiner Krankheit hätte sich das Austrittsdatum bei uns verschoben. Wir würden nun eine Aufhebungsvereinbarung ausstellen. Muss dies per Ende April oder Mai passieren (Versicherungen)? Wenn er im Mai zu 100% bei uns angestellt bleibt ziehen wir dann einfach das Salär von unserem ab, das er beim neuen Arbeitgeber verdient? Können wir auch per Ende April auflösen und ihm dann die 50% für Mai mit einer Einmalzahlung abgelten?

2 Antworten

Kein leichter Fall, aber diese sind am interessantesten...

Die Krankheit verschiebt den Austritt (Annahme Krank nicht mehr als einen Monat) auf Ende Juni. Und ihr zahlt den Lohn in dieser Zeit.

Frage: Durch die Krankheit verändern sich die Parameter der Freistellung. Gilt diese weiterhin oder muss er, sobald wieder Gesund zur Arbeit kommen? Das nur nebenbei.

Nun möchte der MA eine neue Stelle antreten und das kann er nur, wenn er bei euch nicht mehr angestellt ist.

Gesetzlich gesehen, muss...

Peter Z.
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Beide Möglichkeiten sind machbar und...

Dennis H.
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