Freiwilligenarbeit?
Wir sind eine soziale Institution und möchten für externe Volonteerarbeit anbieten. Was ist hier zu beachten, denn es fliesst ja kein Lohn?
Wie verhält es sich z.B. mit der Unfallversicherung? Müssen wir die Person versichern (es fliesst ja kein Lohn) oder muss sie sich selbst darum kümmern?
Braucht es eine Vereinbarung? Wenn ja, was sollte diese beinhalten (hat jemand eine Vorlage?)
1 Antwort
Grüezi
Sehr gerne! Das Thema Freiwilligenarbeit (Volunteering) ist in der Schweiz in vielen sozialen Organisationen relevant – gerade, weil rechtliche und versicherungstechnische Fragen nicht immer auf den ersten Blick klar sind.
Hier eine praxisnahe Antwort auf deine Fragen, inkl. Tipps zu Vereinbarung und Unfallversicherung:
1. Freiwilligenarbeit ohne Lohn – was beachten?
Auch wenn für Freiwilligenarbeit kein Lohn bezahlt wird, trägst du als Organisation Verantwortung gegenüber den Freiwilligen – insbesondere, was Unfallversicherung und rechtliche Rahmenbedingungen angeht.
2. Unfallversicherung bei Freiwilligenarbeit
- Unfallversicherung ist Pflicht, sobald Freiwillige für eine Institution tätig werden und mehr als 8 Stunden in der Woche arbeiten.
- Nach Schweizer Recht müssen Freiwillige, die für eine Organisation arbeiten, bei der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) versichert werden – unabhängig davon, ob Lohn fliesst oder nicht.
- Du musst die Freiwilligen wie „unentgeltlich Beschäftigte“ deklarieren. Die Prämie ist oft sehr gering (wird meist pauschal oder nach Stunden abgerechnet).
- Die Organisation schliesst die Unfallversicherung ab, nicht die freiwillig tätige Person selbst.
- Details und praktische Hinweise findest du z.B. auch hier :-)
In vielen Kantonen und Gemeinden (z.B. Zürich, Zug und andere) gibt es Regelungen oder Empfehlungen, die sagen:
- Wer weniger als 8 Stunden pro Woche für eine Organisation freiwillig arbeitet, ist nicht automatisch unfallversicherungspflichtig nach UVG.
- Die Versicherungspflicht entsteht erst dann, wenn jemand über 8 Stunden pro Woche für denselben „Arbeitgeber“ tätig ist (dies gilt vor allem für klassische Arbeitnehmende – und wird oft auch auf regelmässige Freiwilligenarbeit übertragen).
Das ist tatsäch...