Fristlose Kündigung bei fehlendem Privatauszug?
Hallo, wir haben einen Mitarbeiter gekündigt (inkl. sofortiger Freistellung), da es Probleme mit der Leistung und in der Zusammenarbeit im Team gibt + weil die Vermutung zum Betrug/Diebstahl besteht.
Nun haben wir im Rahmen einer kantonalen Kontrolle festgestellt, dass wir keinen gültigen Privatauszug von ihm vorliegen haben (der bei uns zwingend ist und das steht auch so im Arbeitsvertrag, da wir besonders schützenswertes Klientel betreuen). Wir hatten ihn vor der Kündigung bereits mehrfach hierzu ermahnt, doch nichts erhalten und das ist nun untergegangen. Ich bin nicht sicher, ob er das absichtlich gemacht hat, weil er was verheimlicht.
Nun wollen wir ihn mit einem eingeschriebenen Brief nochmals und letztmalig auffordern das nachzureichen.
Wenn er dem nicht nachkommt, kann ich ihn dann fristlos kündigen?
Bzw. wenn es eine Eintragung gibt, kann ich ihn dann fristlos kündigen?
Oder welche Möglichkeiten habe ich, das einzufordern bzw. wenn ich es nicht einfordern kann, welche Möglichkeiten habe ich dann?
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Wenn der Privatauszug so wichtig ist, dann sollte man ihn mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrags verknüpfen (Vorbehalt im Vertrag).
Spätestens sollte man den Privatauszug zu Beginn der Probezeit einfordern (wird nicht geliefert, ordentlich kündigen; kurze Kündigungsfrist).
Wenn man auch das versäumt hat, dann hätte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen müssen, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann.
Jetzt, nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schon ord...