26. November 2024

Gleitzeitreglement für Führungskräfte?

Wir möchten die Gleitzeitstunden unserer Führungskräfte per 31.12. jeweils saldieren und keine Überträge gewähren. Unsere Führungskräfte haben vollständige Zeitautonomität.

Wir halten wir dies rechtssicher im Betriebsreglement bzw. einem Arbeitsvertragszusatz fest?

2 Antworten

Zusatz zu Rolands Bemerkungen.

Wenn Führungskräfte sich auf Art. 73 a und b ArGV1 berufen, so stempeln sie nicht und somit ist auch nichts da was man löschen müsste. Die Grenzen sind da aber relativ klar. Nicht jeder Chef oder jede Chefin, kann das für sich in Anspruch nehmen. Siehe Link zu Swissstaffing. (Kurzfassung: GAV Unterstellung, Lohn über CHF 120K, Arbeitszeitautonomie,...)

Was immer geht, ist dass man Arbeitsvertraglich die Überstunden wegebedingt. Achtung, Überzeit sind hiervon ausgenommen. Diese kann nicht wegbedungen werden.

Ihr könne nun einen Vertragszusatz erstellen, welchen euer Führungskräfte erhalten. Dann könnt ...

Peter Z.
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Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung gilt das, was bisher gegolten hat. Für eine Einführung per 01.01. nächsten Jahres ist es jetzt, Ende November, wohl etwas spät, da vielleicht nicht alle Betroffenen mit dieser Vertragsänderung einverstanden sind, weshalb es allenfalls zu Änderungskündigungen kommen wird, die ihre Zeit benötigen.
Zu überlegen:

  • Ist “Führungskraft” eindeutig und verständlich definiert?
  • Soll ein negativer Gleitzeitstunden-Saldo Ende Jahr auch nullgestellt werden oder kommt es jeweils zu einem Lohnabzug?
  • Was passiert mit den Arbeitsstunden, wenn jemand im Jahresverlauf neu “Führungskraft” wird oder nicht mehr “Führungskraft” ist?
  • Falls Überstunden entstehen, wie sollen diese behandelt werden?
  • Falls Überzeit entsteht, wie soll...
Ronald B.
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