Informationspflichten des Arbeitsgebers für MA welche über das Referenzalter gearbeitet haben?
Gibt es besondere Informationspflichten oder administrative Schritte, die ein Arbeitgeber beim Austritt eines Mitarbeitenden über dem Referenzalter beachten muss, insbesondere in Bezug auf Sozialversicherungen, Pensionskasse oder Unfallversicherung? Oder kann wie bei einem “normalen” Austritt vorgegangen werden?
Unser Entwurf für das Informationsschreiben sieht so aus:
Am xx.xx.xxxx hast du das 65. Lebensjahr vollendet. Dein Arbeitsverhältnis wurde daraufhin bis zum xx.xx.xxxx befristet verlängert. Nun möchten wir dich über wichtige Punkte in Zusammenhang mit deinem Austritt informieren.
Kündigung
Das befristete Arbeitsverhältnis endet per xx.xx.xxxx automatisch. Es ist kein Kündigungsschreiben notwendig.
AHV-Rente
Die AHV-Rente wird dir durch die zuständige Ausgleichskasse ausbezahlt. Für dich ist die Ausgleichskasse XX zuständig.
→ Falls du deine AHV-Rente bisher aufgeschoben hast, kannst du diese nun bei der zuständigen Ausgleichskasse XX beantragen. Die Anmeldung sollte idealerweise 3 bis 4 Monate vor Rentenbeginn erfolgen, um Verspätungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
Rentenzahlung Pensionskasse
Falls du die Auszahlung deiner Pensionskassenrente aufgeschoben hast, beginnt diese nun per 1. April 2025. Die Höhe der Leistung wird dir von der Pensionskasse mitgeteilt. Für allfällige Fragen steht dir unser Berater der xx Versicherung, Herr xx (Tel.-Nr. / Mobile-Nr. / E-Mail)
gerne zur Verfügung.
Nichtberufsunfallversicherung
Die Nichtberufsunfallversicherung endet bei der Pensionierung wie folgt: Taggeldleistungen enden am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, die Deckung für Heilungskosten besteht noch 31 Tage nach dem Austritt.
→ Es ist wichtig, dass du den Unfallschutz bei deiner Krankenkasse wieder in deinen Vertrag aufnimmst. Hierfür reicht in der Regel ein Anruf bei deiner Krankenkasse
Krankentaggeldversicherung
Die Krankentaggeldversicherung endet ebenfalls mit dem Austritt. Ein Übertritt in die Einzelversicherung ist gemäss Reglement bei Pensionierung nicht möglich.
Anbei senden wir dir die Austrittsunterlagen zu. Wir bitten dich, die Formulare sorgfältig zu lesen, zu unterzeichnen und mit beigelegtem Rücksendeumschlag zurückzusenden.
Wir danken dir herzlich für deine wertvolle Mitarbeit und wünschen dir eine abwechslungsreiche und erfüllende Zeit bis zu deinem letzten Arbeitstag. Solltest du noch Fragen zu deinem Austritt haben, kannst du dich jederzeit gerne telefonisch oder persönlich an uns wenden.
Haben wir an alles gedacht?
1 Antwort
Denke das passt so schon recht gut.
Einige Kleinigkeiten.
- Ich würde bei AHV und PK nicht so ins Detail gehen. Vielmehr “lasse dich bezüglich Rentenbezug AHV und Pensionskassenmöglichkeit frühzeitig von diesen Stellen beraten”.
- Oder noch besser, bietet einen Rentnerkurs an für MA welche 6 Monate vor der Pensionierung stehen.
- Versicherung NBU würde ich Police und nicht Vertrag schreiben.
- Unklar ist mir weshalb ihr nach dem Referenzalter automatisch einen befristeten Vertrag auslöst. Hier würde ich eher sagen “endet der bestehende Arbeitsvertrag ohne Kündigung zum Ende des Monats bei Erreichen des Referenzalters. Mittels Vereinbarung kann diese Kündigung bei gegenseitigem Wunsch aufgehoben werden.”
- Und dann wäre ...