Ist Home Office in der jetzigen Situation einforderbar?
2 Antworten
Der Bundesrat hat bekanntlich am Montag die COVID-19-Verordnung-2 erlassen. Darin steht:
"Art. 10b Grundsatz
1 Besonders gefährdete Personen sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden.
2 Als besonders gefährdeten Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs.
Art. 10c Pflicht der Arbeitgeber
1 Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erledigen ihre arbeitsvertrag...
Es gibt ein gutes Factsheet, das ziemlich viele Fragen zum Thema Home Office und Schutz des Arbeitnehmers in Pandemie Zeiten abd...