09. Januar 2019

Kann ich einem Mitarbeiter in der Probezeit künden, wenn er in dieser Zeit krank wird?

Wir haben einen neuen Mitarbeiter eingestellt und er hat uns am ersten Arbeitstag mitteilen müssen, dass er Pfeiffersches Drüsenfieber hat und somit für 2 Monate ausfällt. Die kommenden 2 Monate sind enorm wichtig für uns und wir benötigen schnellst möglich Ersatz. Als Startup haben wir nicht viel Mittel. Dürfen wir diesem Mitarbeit in der Probezeit künden?

1 Antwort

JA.

Die Sperrfristen gem. Art. 336c gelten erst nach Ablauf der Probezeit. Somit ist eine Kündigung auch bei vorliegender Krankheit möglich. 7 Tage K'frist bei voller Lohnzahlung. Ein Grund muss nur auf Verlangen angegeben werden.

Das war die rein rechtliche Antwort.

Hier nun die emphatische:

Wollt ihr trotzdem am Arbeitsverhältnis festhalten, so wird die Probezeit durch die Krankheit verlängert.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass eure Krankentaggeldversicherung diesen Zeitraum nicht zahlen wird. (häufig ist in den Policen das Aufleben der ...

Peter Z.
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