Kann man Mitarbeitende verpflichten ein aktuelles Social Media-Profil zu pflegen?
Aktuelle Mitarbeitende haben beispielsweise den Arbeitgeber nicht aktualisiert. Es ist nicht ersichtlich, dass sie für unsere Firma arbeiten. Gleichzeitig passen Mitarbeitende nach Austritt die Angaben nicht an, es scheint so, als arbeiten sie nach wie vor für uns.
Gibt es eine rechtliche Grundlage hier als Arbeitgeber einzugreifen? Die Linkedin Profile wurden alle privat erstellt; der Arbeitgeber trägt keinerlei Kosten daran.
1 Antwort
Im WEKA Seminar zum Thema Datenschutz am Arbeitsplatz wurde eine ähnliche Frage diskutiert. Hier ging es um die Anweisung des Arbeitgebers Recruiting auf Social Media zu betreiben.
Je nach Position und Aufgabenbereich der betreffenden Person kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts (Art. 321d OR) Mitarbeitende anweisen, in beruflichen Netzwerken (z.B. LinkedIn) im Interesse des Unternehmens tätig zu werden. Bspw. zur Förderung von Geschäftsbeziehungen, Recruiting oder Pflege von Kundenkontakten etc.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist jedoch eingeschränkt: Die T...