Konsequenzen für MA der seine Arbeitszeit nicht erfasst?
Der MA muss sich ein und aus Badgen um seine Arbeitszeit zu erfassen. Regelmässig findet das aber nicht statt. Kann der AG in seinem MA-Reglement festhalten, dass der MA verpflichtet ist, täglich die Stunden zu erfassen und wenn das nicht passiert, die Tage als Minusstunden zählen und als eigenverschuldet gelten und bei einem Austritt abgezogen werden können?
1 Antwort
Ich wende hier immer die Regel “Lohn gegen Arbeit” an. Hier bedeutet es, dass der MA beweisen muss, dass er gearbeitet hat indem er stempelt. Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Tut er das nicht, so hat er nicht be...