09. Mai 2024

Krankheit während Kündigungsfrist?

Hallo Zusammen

Ich wäre froh, wenn mich jemand mit beim folgenden Fall ein bisschen unterstützen könnte:

Dem Mitarbeitenden wurde mit einer 2 monatigen Kündigungsfrist per Ende Januar auf Ende März gekündigt (Kündigungsfrist 2 Monate).

Hintergrund Informationen: In der Vergangenheit hatte dieser Mitarbeitende oft Zeiterfassungen gefälscht, jedoch haben wir statt einer schriftlichen Warnung und fristlosten Entlassung etc den Weg der normalen Kündigung gewählt, da zu dieser Zeit sowieso eine Umstrukturierung stattgefunden hatte, mit ebendiesem Kündigungsgrund.

Nun ist es aber so, dass er am Ende, während seiner Anstellung “krank” war und anschliessend direkt noch in den Ferien. Somit würde sich die Kündigungsfrist bis Ende April verlängern. Der Mitarbeitende hat ein AUF Zeugnis beigelegt und es wurde unsererseits kein Vertrauensarzt eingeschaltet (wohl verpasst) - wir nehmen aber an, dass er dann aber sowieso bereits in den Ferien war.

Wir haben zudem angenommen, dass er nahtlos eine neue Stelle hat - wie es sich nachträglich herausstellt hatte er jedoch doch Arbeitslosengeld bezogen.

Nun stellt sich heraus, dass das Arbeitsamt nun uns einen Brief geschrieben hatte (im Mai) mit der Frage, aus welchem Grund sich die Kündigungsfrist denn nicht verlängert hatte - nun ist es aber bereits Mai, und können die Arbeit des AN nicht mehr einfordern.

Folgende Fragen stellen sich uns nun:

  1. Muss nun noch ein Monatslohn an das Arbeitsamt ausbezahlt werden?
  2. Falls ja, darf man dann die ausbezahlten Überstunden und Ferientage abziehen, welche mit dem März Lohn noch ausbezahlt wurden?
  3. Wenn der Arbeitnehmer davon gewusst hätte, dass er zur Arbeit erscheinen soll, hätte er uns die Arbeit anbieten sollen, um den Schaden des Arbeitgebers so niedrig wie möglich zu halten? (Dies hatte er nie gemacht, falls er rechtzeitig davon erfahren hätte)

Uns ist (jetzt) klar, dass in der Zukunft eine schriftliche Aufhebungserklärung unterschrieben werden sollte... wie sieht es jedoch nun aus bezüglich des Falls?

ein Lieber Gruss und vielen Dank!!

[~Peter Zurfluh|id:938] [~Roy Levy|id:1866] [~Christine Müller|id:786] [~Reto Lutz|id:10231] [~Ronald Biefer|id:14317] [~Nicole Wicki|id:9948] [~Janine Schachtler|id:778] [~Dennis Herbst|id:1144] [~Nathalie Aubel|id:240]

2 Antworten

Bitte gebe die genauen Daten an. Wann war er wie lange krank?

Sein Vertrag verlängert sich bis Ende April. Er hätte nach Gesundung wieder bei euch arbeiten müssen, da er nicht freigestellt war.

Somit müsst ihr den Lohn April bezahlen, jedoch könnt ihr die nicht gearbeitete Zeit abziehen. Lohn gegen Arbeit. Denkt daran das er für April auch noch Ferien bekommt. Die bereits bezahlen Ferien/Überstunden würde ich nicht zurückfordern, sondern einfach die Aprilfehlzeit abrechnen.

Und ihr müsst e...

Peter Z.
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Wenn die Arbeitsunfähigkeit in die Kündigungsfrist fällt (hier die Monate Februar und März), dann verlängert sich das Arbeitsverhältnis grundsätzlich, ausser die Ferien fallen mit der Arbeitsunfähigkeit zusammen: Bezieht der Arbeitnehmer während/trotz der Arbeitsunfähigkeit Ferien, dann zeigt er so, dass er zumindest nicht ferienunfähig ist - und die Abwesenheit gilt als Ferien. Wurde er während der Ferien arbeitsunfähig, kann es sein, dass die Arbeitsunfähigkeit keine Ferienunfähigkeit bedeutet (nämlich wenn der Erholungszweck nicht vereitelt wird) - und die Abwesenheit deshalb auch als Ferien gilt. Und bei Ferien verlängert sich das Arbeitsverhältnis nicht.

Da der Arbeitgeber den Ferienzeitpunkt bestimmt (Art. 329c Abs. 2 OR), sollte der Arbeitgeber wissen, für welchen Zeitraum er Ferienbezug genehmigt hat. Der blosse Verdacht, dass der Arbeitnehmer seine Ferien mittels Arbeitsunfähigkeit “verlängert” hat, reicht nicht aus, die Arbeitsunfähigkeit rückwirkend in Ferien umzuwidmen. Bestehen aber starke Hinweise, wie Ferienfotos aus der Zeit der Arbeitsunfähigkeit etc. sieht es möglicherweise wieder anders aus. Für den Vertrauensarzt ist es jetzt zu spät.
Sollte von einer Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist ausgegangen werden müssen, wird die Kündigungsfrist grundsätzlich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, höchstens aber bis zum Ablauf der g...

Ronald B.
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