18. Juni 2024

Kündigung AG

Bei uns gilt in der Schweiz ja die Kündigungsfreiheit. Das heisst der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer kündigen sofern es menschlich nicht mehr passt zwischen Vorgesetzter Person und dem Mitarbeiter. Was muss beachtet werden?

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Wenn es menschlich zwischen zwei Personen nicht mehr passt, muss gut überlegt werden, ob die Trennung der beiden betriebswirtschaftlich nützlich ist, ob es moderatere Möglichkeiten als eine Kündigung gibt (z.B. Versetzung in ein anderes Team) und wer der beiden von der Mass...

Ronald B.
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