14. November 2022

Kündigung in der Probezeit - Mitarbeiterin ist Schwanger?

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Kündigung in Probezeit. Ist das so einfach möglich, wenn eine Mitarbeiterin bekannt gegeben hat, dass sie schwanger ist? Oder könnte man diese als missbräuchlich ansehen? Und was, wenn sie es offiziell noch nicht kommuniziert hat?

Es geht um eine Mitarbeiterin, die in der Administration arbeitet. Somit wäre die Tätigkeit während der Schwangerschaft aus derzeitiger Sicht kein Problem. Aber sie ist allein in ihrem Job und hat keine Stv. Daher müssten wir dann während der Babypause einen Ersatz organsisieren. Auch ist fraglich, in welchem Pensum sie dann zurück kommt und ob das für uns möglich ist.

Die Performance ist gut, daher stünde hier für Firmenseite wirklich die Organisation im Vordergrund, da sie ein hohes Risiko bei frühzeitigem Ausfall aufgrund Schwangerschaft darstellt und dann wenn sie in Babypause ist auch Ersatz organisiert werden muss.

1 Antwort

Eine Kündigung auszusprechen, weil die Arbeitnehmerin schwanger ist, kann als missbräuchlich angesehen werden (Art. 336 Abs. 1 lit. a OR) und verstösst zudem gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG), auch während der Probezeit.

Wenn sich keine bessere Begründung für die Kündig...

Ronald B.
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