Längere Krankheit während Probezeit / Automatische Verlängerung und Lohnfortzahlung?
Wir haben leider einen unglücklichen Fall bei einem Mitarbeiter und folgende Situtation:
Eintritt in unser Unternehmen per 01.02.2025, unbefristeter Arbeitsvertrag mit 3-monatiger Probezeit.
Seit dem 28.02.2025 ist der Mitarbeiter zu 100% arbeitsunfähig wegen Krankheit. Das Arztzeugnis wurde nun bis mindestens 01.04.2025 verlängert, wir rechnen damit, dass es zu einer weiteren Verlängerung kommen wird. Der Monatslohn für Februar wurde normal ausbezahlt.
Meine Fragen dazu:
- Wird die Probezeit automatisch um die Zeit der Krankheit verlängert und dauert nun bis mindestens 01.06.2025? Wir würden dies natürlich mündlich mit der Person anschauen und schriftlich per Email eine Info machen. Reicht dies aus rechtlicher Sicht?
- Lohnfortzahlung: Wir haben eine KTG mit 30tägiger Wartefrist - d.h. wir würden ein Taggeld frühstens ab dem 30.03.2025 erhalten - ist es somit rechtlich korrekt, wenn für 01.-29.03. kein Lohn vergütet wird, da das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als drei Monate gedauert hat?
Danke für eure Unterstützung und Feedbacks!
2 Antworten
Ja, die Probezeit wird um die Dauer der Arbeitsverhinderung gemäss Art. 335b Abs. 3 OR verlängert. Zu beachten ist, dass beide Parteien den Anspruch auf die volle vereinbarte Probezeit haben (gerechnet in Arbeitstagen). Es gilt primär, was schriftlich vereinbart wurde (Art. 335b Abs. 2 OR).
Das Gesetz sieht bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen während den ersten drei Monaten (gesetzliche Karenzfrist; nicht zu verwechseln mit der Probezeit, welche kürzer oder bei Verlängerung wie hier, länge...
Guten Tag
Die Lohnfortzahlung ist im OR wie folgt geregelt:
OR Art. 324a
1 Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist.
Wenn die Krankentaggeldversicherung dann Leistungen bezahlt (bitte AVB überprüfen), müssen diese an den Mitarbeitenden weitergegeben werden.
Die Regel...