07. Januar 2025

Lohnausweis Teilzeitanstellung?

Von welchem Stand (Datum) ist im Lohnausweis im Bemerkungsfeld Ziff. 15 bei der Angabe einer Teilzeitanstellung auszugehen? Ist es wie in der Steuererklärung der 31.12.? Beispiel eine Mitarbeiterin arbeitete im Januar 80% und von Februar bis Dezember 100%.

2 Antworten

In der Praxis ist es so, dass wir den Hinweis anbringen das ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorlag. Ist es unterjährig gleich, so kann man einen Prozentsatz angeben. Wenn wir das tun, so ersparen wir den Beteiligten oftmals ein Hin- un...

Peter Z.
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Gemäss Wegleitung Lohnausweis ist dies bezüglich Teilzeitarbeit in Ziff. 15 anzugeben:

Wurde der Arbeitnehmer mit einem reduzierten Beschäftigungsgrad angestellt, ist eine entsprechende Bemerkung, z. B. «Teilzeitbeschäftigung», anzubringen. Die Angabe des Beschäftigungsgrads, z. B. «50 %-Stelle», ist erwünscht....

Ronald B.
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