Lohnausweis: Wie ausfüllen, wenn nicht sozialversicherungspflichtig in der CH?
Hallo Zusammen
Wir haben einige MA, welche nicht den Sozialversicherungen in der CH unterstellt sind. Wir erhalten vom Heimatland des MA einfach eine Rechnung mit den Sozialversicherungsabzügen und belasten ihm diese mit einer speziellen Lohnart “Sozialversicherungsabzüge Ausland”.
Wie aber muss ich nun den Lohnausweis ausstellen? Nur mit Bruttolohn und das wars, oder müssen die belasteten Sozialversicherungsabzüge Ausland auch drauf? Wenn ja, unter welchem Punkt?
Vielen Dank schon im Voraus.
1 Antwort
In der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises steht in Ziff. 42 betreffend Ziff. 9 des Lohnausweises Folgendes:
“In diesem Feld ist der gemäss den massgebenden Bestimmungen beim Arbeitnehmer in Abzug gebrachte Arbeitnehmeranteil für AHV/IV/EO/ALV/NBUV betragsmässig anzugeben. Kein Abzug darf gemacht werden für Beiträge, die der Arbeitgeber bezahlt hat (Arbeitgeberbeiträge). Arbeitnehmern be...