Lohnforderungen bei Konkurs?
Liebe Community
Mich beschäftigt ein Thema, dass durch die vielen Konkurse gerade aktueller wird:
- Was passiert mit Lohnforderungen bei Konkurs?
- Was geschieht mit Ferien-/Überstundenguthaben?
- Wie sollten Mitarbeitende vorgehen, wenn der Konkurs des Arbeitgebers absehbar wird?
- MA die eingewilligt haben ihre Löhne übergangsmässig zu kürzen, um die Liquiditätsengpässe auszugleichen. Können diese Differenzen zum im Arbeitsvertrag üblichen Lohn eingefordert werden?
MERCI viel mal
1 Antwort
Soweit ich weiss gelten für diese Situationen verschiedene Regelungen:
1. Lohnforderungen bei Konkurs:
Bei Konkurs des Arbeitgebers haben Mitarbeitende Anspruch auf offene Lohnforderungen aus den letzten sechs Monaten vor dem Konkurs. Diese werden im Rahmen des Konkursverfahrens geltend gemacht.
2. Ferien-/Überstundenguthaben:
Ferien- und Überstundenguthaben gelten als Lohnforderungen und werden ebenfalls im Konkursverfahren geltend gemacht.
3. Vorgehen bei absehbarer Konkurs des Arbeitgebers:
Mitarbeitende sollten sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls offene Lohnforderungen bei...