12. Dezember 2024

Lohnfortzahlung ab 30 Tagen rückwirkend 80% Lohn?

In unserem Reglement erwähnen wir, dass bei Krankheit eine Lohnfortzahlung zu 80% geleistet wird. Ablaufen tut es bei uns jedoch so:
Personen, die mal einen Tag oder eine Woche krank sind, erhalten die Sollstunden aufgefüllt. Das heisst, eigentlich erhalten sie für diese Tage 100% Lohn.
Ist die Person jedoch länger als 30 Tage krank, übernimmt die KTG-Versicherung die Lohnfortzahlung zu 80%. Jedoch wird von Tag 1 rückwirkend der Lohn auf 80% korrigiert.
Würde bedeuten: Wenn man 29 Tage krank ist, gibt es noch keinen Abzug und die Sollstunden werden vollumfänglich aufgefüllt. Aber ab dem 30. Tag gibt es rückwirkend für alle Tage -20% Lohnabzug.
Ich finde das nicht besonders fair.. Darf man das rechtlich so handhaben?

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Grundsätzlich muss auch bezüglich Lohnfortzahlung eingehalten werden, was vereinbart wurde, und das Vereinbarte muss mit der gesetzlichen Regelung mindestens gleichwertig sein (Art. 324a Abs. 4 OR). Natürlich kann der Arbeitgeber aber in der Umsetzung grosszügiger sein.

Dass eine Minderheit der Beschäftigten, nämlich diejenigen, die 30 Tage oder länger krank sind, schlechter behandelt werden als diejenigen mit kürzeren Kr...

Ronald B.
1 Bewertung

Das was Roland schreibt passt.

Ich empfehle immer dass der Monat (oder die Monate) Krankheit zu 100% übernommen werden und sobald KTG leistet, wird der Lohn auf Null gestellt und die KTG Taggelder werden ausbezahlt. Und ja, es gibt dann wieder Firmen, welche die 20% ausgleichen als Lohn.

So wie ihr das macht,...

Peter Z.
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