18. April 2024

Lohnfortzahlungspflicht bei Nichtberufsunfällen für Aushilfen auf Abruf im Kanton Zürich?

Hallo zusammen,

ich suche nach rechtlicher Klarheit bezüglich der Lohnfortzahlungspflicht bei Nichtberufsunfällen für Aushilfen auf Abruf. Viele unserer Aushilfen erreichen nicht die erforderlichen 8 Stunden pro Woche, um durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt zu sein. Wir informieren diese Mitarbeitenden, dass sie die Unfalldeckung über ihre Krankenkasse ergänzen müssen, jedoch deckt diese keine Lohnfortzahlungen.

Meine spezifischen Fragen sind:

  1. Ist es ausreichend, wenn wir lediglich die bereits geplanten, aber aufgrund des Unfalls nicht wahrgenommenen Einsätze zu 100% vergüten?
  2. Besteht gemäss Zürcher Skala eine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung auch für Zeiträume, in denen keine Einsätze geplant waren? Falls ja, nach welchen Kriterien oder Berechnungsgrundlagen wird der Lohn für die Lohnfortzahlungspflicht ermittelt.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

2 Antworten

Grundsätzlich sind bereits geplante Einsätze zu vergüten. Bei Mitarbeiterin im SL welche unregelmässige Einsätze leisteten, habe ich jeweils den Schnitt pro AT (Arbeitstag) der letzten 12 Monate genommen. Dies aufgrund von hohen saisonalen Schwankungen. Daher Jahresarbeitszeit (Ist-Stunden) / 12 = Std. pro Monat. Danach Std. pro Monat / 21.75 AT. Berechnungen könne...

Jürg S.
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Hier muss wohl unterschieden werden zwischen a) echter Arbeit auf Abruf, b) unechter Arbeit auf Abruf mit einer gewissen Dauer des Arbeitsverhältnisses und einer gewissen Regelmässigkeit der Einsätze, c) unechter Arbeit auf Abruf, bei welcher Dauer/Regelmässigkeit (noch) nicht vorliegen.
Bei b) wird im Gegensatz zu c) von einem gewissen Grundpensum ausgegangen, d.h. der Arbeitnehmer vertraut darauf, in der Zukunft ähnlich häufig wie in der Vergangenheit eingesetzt zu werden.

Zu 1, falls a) oder b): Ja, falls der Planungshorizont mindestens der beschränkten Zeit (hier: Zürcher Skala) gemäss Art. 324a Abs. 1 OR entspri...

Ronald B.
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