Lohnrückbehalt bei Lernenden ?
Wir haben Lernende, die trotz mehrmaligem Mahnen Arztzeugnisse und anderes nicht liefern.
Ist es ok bei diesen Personen Lohnrückbehalt zu machen?
Wenn ja, gibt es eine Obergrenze?
1 Antwort
Wenn der Arbeitnehmer nicht glaubhaft machen kann, dass er bspw. infolge Krankheit arbeitsverhindert ist (meist wird dafür ein Arztzeugnis eingereicht), kann der Arbeitgeber den Lohn entsprechend kürzen - ohne Arbeit kein Lohn. Dies gilt auch bei Lernenden.
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