18. Oktober 2024

Lohnzahlung aufschieben

Wir haben einige Mitarbeitende, die ihre Stunden nicht, wie angeordnet wöchentlich im dafür vorgesehenen Zeiterfassungssystem erfassen, da sie das Handling als zu kompliziert und zeitaufwändig erachten. Da wir aber einen Teil der Stunden an unsere Kunden verrechnen müssen, ist es essenziell, dass die Stunden der Vorwoche spätestens am Montag im Zeiterfassungssystem erfasst sind.

Alle netten mündlichen und schriftlichen Bitten sind erfolglos geblieben.

Können wir in solchen Fällen den Lohn kürzen bzw. den Lohn erst auszahlen, wenn die Stunden erfasst sind?

1 Antwort

Man könnte das als Nötigung auffassen, wenn man sagt es gibt nur Lohn wenn die Stunden erfasst sind.

Auf der anderen Seite gibt es den Grundsatz Lohn gegen Arbeit. Somit muss der Mitarbeitende belegen, dass er gearbeitet hat. Das macht er, indem er die Stunden erfasst. Macht er das nicht, hat er nicht gearbeitet und es ist kein Lohn geschuldet.

Vergleichbar mit einem Mitarbeitenden im Stundenlohn.

Somit, JA eine Verweigerung der Lohnzahlung sehe ich als gangbaren Weg an, nachdem man die betroffenen Mita...

Peter Z.
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