Lohnzahlung Frankreich bei untermonatigem Austritt?
Ich bin aktuell international unterwegs und wir haben in Frankreich die Payroll outgesourced. Nun haben wir das Problem, dass mir gesagt wird, wir müssen den Lohn am letzten Arbeitstag überweisen. Das wird aber schwierig, wenn dieser am 10. oder auch am 25. des Monats ist. Wir wissen die Zeitdaten erst am Austrittstag selber.
Wer kennt das Gesetz in FR so gut, um mir zu sagen gemäss welchem Artikel wir gezwungen sind zu zahlen und wie die Fristen sind.
Oder auch, welche Lösungen andere Firmen mit Outsourcern gefunden haben um die Auszahlung rechtskonform zu machen.
Besten Dank
1 Antwort
Gemäss Artikel L.1234-9 des Arbeitsgesetzes (Code du travail) müssen alle ausstehenden Beträge, einschliesslich des letzten Gehalts und etwaiger Abfindungen, spätestens am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden.
In der Praxis kann es jedoch schwierig sein. Einige Unternehmen lösen dieses Problem, indem sie eine vorläufige Abrechnung basierend auf den verfügbaren Daten erstellen und eine Schätzung der ausstehenden Beträge vorne...