31. Juli 2024

Mitarbeiter für 2 Wochen in die USA?

Liebes Netzwerk
Wir müssen einen Mitarbeitenden, für eine Inbetriebnahme einer Anlage, zu unserem Kunden in die USA senden. Nun stellt sich bei mir die Frage, ob ein Business-ESTA Formular reichen würde, oder ob wir hier vor einem grösseren administrativen Aufwand stehen.
Nach meiner Information dürfte unser Mitarbeitender mit dem Business-ESTA Formular nur die Aufgaben überwachen, aber nicht ausführen. Wie ist hier eure Meinung.
Herzlichen Dank jetzt schon für die Antworten.

1 Antwort

Ihre Überlegung stimmt, die Art der erlaubten Tätigkeiten unter einem Business-ESTA begrenzt.

Erlaubt sind in diesem Zusammenhang unter anderem:

  • Geschäftliche Meetings und Verhandlungen.
  • Teilnahme an Konferenzen oder Schulungen.
  • Beobachtung von geschäftlichen Abläufen, d. h., Ihr Mitarbeiter darf z. B. die Inbetriebnahme einer Anlage überwachen.

Nicht erlaubt unter einem ESTA sind:

  • Tätigkeiten, die als tatsächliche Arbeit für den Kunden in den USA gelten, wie z. B. die aktive Durchführung von Installationen, Reparaturen oder die direkte Inbetriebnahme einer Maschine. Das ESTA erlaubt also keine Tätigkeiten, die physische Arbeit oder die Erbringung von Dienstleistungen vor Ort beinhalten.

Wenn Ihr Mitarbeiter vor Ort tatsächlich Arbeiten an der Anlage (z. B. Installation, Inbetriebnahme, Reparaturen) durchführen muss, benötigen Sie ein B-1 Visum für Geschäftsreisende.

Das B-1 Visum ist für Geschäftsreisende g...

Stefanie A.
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