Müssen wir in einem Arbeitszeugnis alle bisherigen Funktionen im Unternehmen zwingend auflisten ?
Bei langjährigen Mitarbeitenden ist es ein sehr grosser Aufwand alle bisherigen Funktionen aufzulisten. Ist das zwingend nötig?
2 Antworten
In einem Arbeitszeugnis müssen grundsätzlich alle bisherigen Funktionen des Mitarbeitenden im Unternehmen aufgelistet werden. Gemäss dem Grundsatz der Vollständigkeit muss ein Arbeitszeugnis zwingend Angabe...
Guten Morgen!
Zeugnisse müssen vollständig, wahr, klar und wohlwollend formuliert sein. Schlusszeugnisse mit Verweis auf frühere Zeugnisse (resp. Zw...