12. Juli 2024

Nach Mutterschaft Kündigung AG, Arztzeugnisse während Kü-Frist und Sperrfristen: was beachten?

Der Geburtstermin bei einer Mitarbeiterin war am 1. Januar 2024. Die Mitarbeiterin befand sich bis zum 31. März 2024 im 5. Dienstjahr, ab dem 1. April 2024 wechselte sie ins 6. Dienstjahr. Nach Ablauf der Sperrfrist Mutterschaft wurde der Mitarbeiterin unter Berücksichtigung der 2-monatigen Kündigungsfrist per 30. Juni 2024 gekündigt und die Mitarbeiterin wurde freigestellt. Die Mitarbeiterin hat dann am 3. Juni 2024 ein Arztzeugnis wegen Krankheit eingereicht für die Dauer vom 26. Juni 2024 bis 26. Juli 2024. Was müssen wir nun alles berücksichtigen bei diesem Fall und wie lange kann sie das ‘‘Spiel’’ spielen mit den Arztzeugnissen? Welche Tipps habt. Sie war ausserdem bereits krank während der Schwangerschaft im 2023 (5 Monate). Vielen Dank!

2 Antworten

Schwangerschaft ist eine abgeschlossene ‘Krankheit’.

Die neue Krankheit musst du als neuen Krankheitsfall annehmen und anmelden.

Das Spiel kann sie solange fortsetzen, wie ihr der MA den Lohn zahlen müsst (Lohnfortzahlungspf...

Reto L.
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Ab dem 6. Dienstjahr, in dem sie sich befindet, beträgt die Sperrfrist 180 Tage (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR).
Im vorliegenden Fall beträgt die Kündigungsfrist 61 Tage.

Es ist anzunehmen, dass sie am 3. Juli, nicht am 3. Juni, ein Arztzeugnis für die Dauer vom 26. Juni 2024 bis 26. Juli 2024 eingereicht hat. Ansonsten hätte man guten Grund, das Arztzeugnis anzuzweifeln.
Von den 61 Tagen Kündigungsfrist sind 5 noch nicht aufgebraucht und müssen nach Ablauf der Sperrfrist oder nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit (was früher eintritt) noch gewährt werden.

Jede weitere Arbeitsunfähigkeit, die gemäss Art. 336c OR eine Sperrfrist auslöst, verlängert das Arbeitsverhältnis entsprechend (Art. 336c Abs. 2 OR), so lange die 61 Tage Kündigungsfrist noch nicht vollständig abgelaufen sind. Nach Ablauf der vollständigen Kündigungsfr...

Ronald B.
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