Nachvertragliches Konkurrenzverbot in der Personalvermittlung?
Wir überarbeiten aktuell unsere Arbeitsverträge. Da wir bis dato bei jedem Mitarbeiter ein schriftliches Konkurrenzverbot vereinbart haben, welches dem Mitarbeiter untersagt in mehreren Kantonen (Arbeitsort inkl. umliegende Grenzkantone) über 2 Jahre nicht einer konkurrenzierenden Tätigkeit nachzugehen, fragen wir uns, ob dies rechtlich überhaupt korrekt ist und so ein Verbot wirklich durchsetzbar ist. Kennt sich jemand mit der aktuellen Rechtsprechung aus?
1 Antwort
Guten Tag
Ich kenne mich mit Konkurrenzverboten gut aus und hatte schon Gerichtsfälle von Personalvermittlern, die ein nachvertragliches Konkur...