Pausenanspruch aufteilbar?
Lieber HR Cosmos
Es ist die Frage aufgetaucht, welcher Pausenanspruch gilt, wenn jemand einmalig an einem Tag mehr als neun Stunden arbeitet.
Ich habe im Netz nachgelesen und die Information gefunden, dass die Pause auch aufgeteilt werden kann. Seh ich das richtig, dass bei einer Arbeitszeit von +9 Stunden der Pausenanspruch eingehalten wird, wenn wir 20 Min am Vormittag (bezahlt), 20 Min am Nachmittag (bezahlt) + 30 Min Mittagspause gewährleisten? Oder muss im Zeiterfassungstool ein Abzug von 60 Minuten am Mittag definiert werden?
Lieben Dank für eure Unterstützung.
1 Antwort
Die Dauer der Pausen sind in Art. 15 ArG geregelt (für Arbeitnehmer und Betriebe, welche dem Arbeitsgesetz unterstellt sind). Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen (Art. 18 Abs. 2 ArGV1).
Im legalen Extremfall von 12.5 Stunden effektiver täglicher Arbeitszeit würde das beispielsweise bedeuten:
Da 12.5 > 9 muss 1 Std Pause (Art. 15 Abs. 1 lit. c ArG) gewährt werden, und zwar bereits nach ungefähr 4.5 Std (Mitte der ersten 9 Stunden Arbeitszeit). Es verbleiben noch 8 Std effektiver Arbeitszei...