Rekrutenschule - Lohnfortzahlung - Verrechnung EO?
Alles ist einmal das 1. Mal....
Ein Mitarbeiter geht in die Rekrutenschule. Gemäss GAV kriegt er von uns 50 % Lohnfortzahlung. Was geschieht nun mit der EO-Zahlung, kriegt er diese direkt ausbezahlt, kommt sie zu uns? Wenn sie zu uns kommt, müssen wir sie weitergeben? Ich nehme an nicht.
Vielen Dank fürs Beantworten.
1 Antwort
Wenn 50 % Lohn > EO-Zahlung: Lohn zahlen und EO-Zahlung geht vollständig an den Arbeitgeber (Aufwandminderung).
Wenn 50 % Lohn < EO-Zahlung: Loh...