04. Oktober 2024

Schweizerin: Wohnort Frankreich / Arbeit Schweiz?

Hallo Zusammen

Ich habe folgende Thematik:

Schweizer Staatsbürgerin, lebt in Frankreich und möchte bei uns in der Schweiz arbeiten. Worauf ist zu achten? Sind folgende Aussagen korrekt?

  • Bewilligung (Grenzgänger) nicht notwendig, da Schweizerin
  • Quellensteuer - Abrechnung notwendig
  • Krankenkasse: Notwendig, aber Optionsrecht.

Gibt es noch etwas Wesentliches, woran ich denken müsste?

Herzlichen Dank für die Unterstützung.

2 Antworten

Guten Tag

Ich kann dir folgende Rückmeldung geben:

Bewilligung (Grenzgänger) nicht notwendig, da Schweizerin

Diese Aussage ist korrekt. Schweizer Staatsbürger benötigen keine spezielle Grenzgängerbewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten, auch wenn sie in einem anderen Land, wie Frankreich, leben. Die Grenzgängerbewilligung (Bewilligung G) ist für Staatsangehörige anderer Länder erforderlich, die in der Schweiz arbeiten und im benachbarten Ausland wohnen.

Quellensteuer - Abrechnung notwendig

Diese Aussage ist auch korrekt, unter bestimmten Bedingungen. Wenn eine Schweizerin im Ausland wohnt, aber in der Schweiz arbeitet, unterliegt sie in der Regel der Quellensteuer, sofern sie keine Ansässigkeit in der Schweiz hat. Es gibt jedoch Ausnahmen und Regelungen, die in der individuellen Situation und in Abhängigkeit vom Kanton unterschiedlich sein können, z. B. bei hohen Einkommen oder wenn in der Schweiz eine Steuererklärung eingereicht wird.

Krankenkasse - Notwendig, aber Optionsrecht

Diese Aussage ist eb...

Sandro G.
1 Bewertung

Danke Sandro, da bin ich mit dir absolut einig. Ergänzend fällt mir noch ein:

2. Quellensteuer – Abrechnung notwendig

Wie von Sandro erwähnt, absolut korrekt.

Da Ihre Mitarbeiterin in Frankreich lebt, wird sie als sogenannte “Quasi-Ansässige” behandelt und unterliegt in der Schweiz der Quellensteuer. Die Höhe der Quellensteuer hängt vom Wohnsitzland und dem Verdienst ab. Allerdings kann sie, wenn ein Großteil ihres Einkommens aus der Schweiz stammt, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen, wodurch sie ähnliche steuerliche Abzüge wie in der regulären Steuerveranlagung erhalten kann.

3. Krankenkasse: Notwendig, Optionsrecht

wichtig ist beim Optio...

Stefanie A.
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